Papierführerschein-Pflichtumtausch
Die vierte Runde beim Führerschein-Pflichtumtausch geht langsam ins Finale. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen der Geburtenjahrgänge 1971 oder später, die noch einen Papierführerschein besitzen, diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Die Fahrerlaubnisbehörde im Dresdner Ordnungsamt rät den betroffenen Personen, die Beantragung nicht länger hinauszuschieben, um einen rechtzeitigen Erhalt zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß gibt es mehr Anträge gegen Frist-ende und es kommt zu Wartezeiten bis zu drei Monaten.
Mit der Umtauschpflicht wird eine Vorgabe der Europäischen Union umgesetzt. Bis zum Jahr 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Für den Umtausch ist wichtig, ob ein Führerschein vor 1999 (Staffelung nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers) oder ab 1999 (Staffelung nach Ausstellungsjahr des Führerscheins) ausgestellt wurde. Der Umtausch ist nach verschiedenen Fristen gestaffelt, um lange Wartezeiten und eine Behördenüberlastung zu vermeiden.
In Dresden wurden seit Beginn des Pflichtumtauschs in 2021 insgesamt bisher rund 42.300 Führerscheine gegen einen EU-Kartenführerschein ausgewechselt.
Infos zum Ablauf des Umtauschs: www.dresden.de/fuehrerscheintausch