

Falsch geparkt, zu schnell gefahren, post vom städtischen Ordnungsamt erhalten? Ab 1. Februar kann, wer hier »Anmerkungen zum Sachverhalt« machen oder Beweisfotos einsehen will, die Sache online erledigen. Verwarnungsgelder können direkt mit einem Klick per Kreditkarte, Giropay, SEPA-Überweisungsvordruck oder mittels Girocode bezahlt werden. Möglich macht das ein neues Portal namens »Online-Anhörung«. Es soll für die Betroffenen als auch für die Verwaltungsmitarbeiter das Verfahren in Bezug auf Rückfragen verringern. »Außerdem entfallen Portogebühren für die Rücksendung des Anhörungsbogens", so Ralf Lübs, Leiter des Ordnungsamtes. Mit dem postalischen Schreiben der Bußgeldbehörde erhalten die Betroffenen wie gewohnt den Anhörungsbogen sowie einen personalisierten Zugangscode und ein Passwort. Damit können sie sich im Online-Portal einloggen. Alle Angaben werden sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Voraussichtlich im 2. Halbjahr sollen Online-Anhörungen auch für allgemeine Sünden wie Ruhestörung und illegale Müllentsorgung folgen. Die Software für die Online-Anhörung stellt die Firma Schelhorn OWiG Software GmbH bereit. Für diesen bürgerfreundlichen Service gibt die Stadt einmalig 600 Euro für die Einrichtung sowie monatlich 440 Euro Miete aus. Auch andere Städte, wie Kassel oder Frankfurt am Main, nutzen bereits einen Online-Dienst für Anhörungen. Informationen zur Online-Anhörungen sowie den Zugang zum Portal findet man im Internet unter .