

Da aufgrund von fehlenden Sponsoren eine Übertragung der Spiele am Elbufer dieses Jahr voraussichtlich nicht stattfinden wird, werden Biergärten, Kneipen, Sportcasinos und andere Plätze wieder zur Adresse für alle Fußballfans werden. Die Stadtverwaltung Dresden wird keine stadtweite Regelung zur öffentlichen Fernsehübertragung im Freien erteilen. Deshalb müssen Veranstalter beim Umweltamt (untere Immissionsschutz- und Abfallbehörde, Sachgebiet Lärm, Veranstaltungen) eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für das sogenannten Public Viewing beantragen. Schriftliche formlose Anträge können ab sofort per E-Mail an umwelt.recht2@dresden.de gestellt werden. „Das Umweltamt prüft den jeweiligen Einzelfall und wägt die Interessen der Fußballfans mit denen der möglicherweise gestörten Anwohner ab", erklärt Arne Rehse, Leiter der unteren Abfall- und Immissionsschutzbehörde. Privat-Veranstaltungen sollten so organisiert werden, dass sich Nachbarn nicht gestört fühlen. Foto: Büttner