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Hilfe bei zu hoher Nebenkosten-Nachzahlung

Dresden. Wenn die Betriebskosten-Nachzahlung ins Haus flattert, gerät so mancher finanziell ins Schwimmen - viele wissen nicht, dass hier Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt bestehen kann.
Wem die Nebenkosten-Nachzahlung über den Kopf wächst, der wird nicht allein gelassen.

Wem die Nebenkosten-Nachzahlung über den Kopf wächst, der wird nicht allein gelassen.

Bild: Pixabay

Für viele Dresdner waren die letzten Betriebskostenabrechnungen mit teuren Nachzahlungen für Heizung, Strom und andere Nebenkosten verbunden. Wenn das der Fall ist, kann auch für Haushalte, die bislang noch kein Bürgergeld oder keine Sozialhilfe erhalten, ein einmaliger Anspruch auf Unterstützung vom Jobcender oder Sozialamt bestehen. Das gilt insbesondere für Erwerbstätige mit geringem Einkommen und Menschen mit geringer Rente.

Dresdens Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann rät Betroffenen, ihren Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter oder Sozialhilfe vom Sozialamt anhand der Betriebs- und Heizkostenabrechnung zeitnah prüfen zu lassen. »Wegen der gestiegenen Energie- und Brennstoffpreise kommen auf die meisten Haushalte Nachzahlungen zu. Für viele könnte das zur finanziellen Belastung werden. Das kann auch für Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Niveau des Bürgergeldes und der Sozialhilfe liegt, einen einmaligen Leistungsanspruch für einen Monat auslösen. So soll verhindert werden, dass Haushalte mit geringem Einkommen wie Minijobber, Teilzeitbeschäftigte, Selbstständige sowie Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Betriebskosten finanziell überfordert sind.«

Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt kann auch für einen einzelnen Monat bewilligt werden. Maßgebend ist der Kalendermonat, in dem die Nachzahlung fällig ist – sie erhöht den Hilfebedarf innerhalb dieses Monats. Entscheidend ist, dass dieser Hilfebedarf mit Einkünften und Vermögen nicht gedeckt werden kann.

 

Der Antrag auf Bürgergeld kann online unter www.jobcenter.digital gestellt werden. Sozialhilfe kann im Sozialamt und im Bürgerbüro beantragt werden. Die Formulare gibt es auch auf www.dresden.de/sozialhilfe


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