gb/pm/far

Aufhebung der Maskepflicht

Sachsen. Ab Montag, 16. Januar, entfällt in Sachsen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im öffentlichen Personennahverkehr. Die bisherige Maskenpflicht im ÖPNV wird in eine dringende Empfehlung umgewandelt.

Ab kommenden Montag keine Maskenpflicht mehr im ÖPNV.

Ab kommenden Montag keine Maskenpflicht mehr im ÖPNV.

Bild: Pexels

Unverändert gültig bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske z.B. in Obdachlosenunterkünften oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung.

 

Von der Änderung unberührt bleiben auch die im Infektionsschutzgesetz bundesweit festgeschriebenen Regelungen, wie:

* die FFP-2-Maskenpflicht im Fernverkehr für Fahrgäste

* das Tragen einer FFP-2-Maske für Patienten und Besucher in Gesundheitseinrichtungen, z. B. Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen oder Tageskliniken

* die FFP-2-Masken- und Testnachweispflicht für das Betreten von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen


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