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Lumpen gehören in den Restmüll

Cottbus. Saubere, noch tragbare und nicht verschlissene Kleidung sollte weiter in den Sammelcontainern für Altkleider entsorgt werden. Lediglich Lumpen gehören in den Restmüll. Das hilft, die allgemeinen Abfallgebühren stabil und die Recyclingquote hochzuhalten. Widersprüchliche Medienmitteilungen und Interpretationen haben allerdings zuletzt für Wirrwarr gesorgt und die Situation unnötig weiter verschärft.

Bild: webandi

Auch aus dem Cottbuser Stadtgebiet haben sich bereits gewerbliche Alttextil-Sammler zurückgezogen. Festzuhalten bleibt: Die vermeintlich neue Trennpflicht ist in vielen Fällen falsch ausgelegt worden. Diese Trennung ist in Deutschland längst umgesetzt und droht nun, an »Vermüllung« zu scheitern. Die von der EU in Kraft gesetzte Regelung wird in Deutschland bereits seit Jahrzehnten umgesetzt. Sie wurde für EU-Staaten herausgegeben, in denen es noch so gut wie keine Getrenntsammlung von Altkleidern gibt. Dass Alttextilien nicht mehr in den Restabfall gehören ist aus Sicht der Cottbuser Abfallbehörde schlicht falsch. Zerschlissene Kleidung und verunreinigte Textilien müssen weiter in den Restabfallbehältern entsorgt werden. Das gilt mehr denn je. Die gemeinnützigen und gewerblichen Altkleidersammler leiden zunehmend unter illegaler Abfallentsorgung in den Altkleidercontainern. Das verdirbt die brauchbaren Textilien und erschwert deren Sortierung und Vermarktung extrem. Wie kann man einfach entscheiden, ob Altkleider in die getrennte

Sammlung gehören oder in den Restmüll? Bewertet werden sollte, on man die Kleider selbst noch einmal anziehen würden, ohne sich zu ekeln, ohne ästhetische Ansprüche und ob sie auf Grund von Beschädigungen überhaupt noch getragen werden können. Wenn nicht, dann gehört die Kleidung als Abfall in die Restmülltonne. Das ist weiterhin ausdrücklich erlaubt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass bereits bei sorgfältiger Sammlung genügend Material aus den Containern nicht wiederverwendet werden kann und als Sortierrest in der »Reißerei« landet. Dort werden aus den Fasern u.a. Dämmmaterialien hergestellt. Bereits jetzt besteht dort aber ein Überangebot, die Faserreste müssen häufig thermisch verwertet werden. Zusätzlich gesammelte verschlissene Textilien verschlimmern diesen Missstand, und verschmutzte Textilien können nur wieder in den Restabfall. Das würde im Übrigen ganz besonders auf eine eigene kommunale Sammlung zutreffen, welche ja nach bisheriger Darstellung die schmutzigen und verschlissenen Alttextilien aufnehmen müsste.

Und auch hier gilt: Das ist Restabfall! Dieser kann nur thermisch verwertet werden, was wiederum im Restabfall bereits geschieht. Eine Trennung wäre sinnlos und teuer! Für die regelmäßige Leerung und Sauberhaltung der Containerstandplätze sind die jeweiligen Betreiber zuständig. Auf städtischen Flächen führt das Ordnungsamt Kontrollen durch und fordert die gewerblichen Sammler zur Beseitigung von Nebenablagerungen auf.

Die Betreiber signalisieren zunehmend, dass sie es nicht mehr schaffen, die aktuellen Mengen von Unrat zu beseitigen. In Cottbus gibt es derzeit ca. 240 Altkleidersammelcontainer. Es werden ca. 650 Tonnen Altkleider pro Jahr gesammelt. Gesetzliche Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches die EU-Richtlinie bereits umsetzt.

Das bedeutet im Falle der Alttextilien-Sammlung: Die getrennte Sammlung von verschmutzten und zerschlissenen Alttextilien im Altkleidercontainer erhöht die Kosten, da selbige aus dem verwertbaren Material aussortiert und der thermischen Verwertung zugeführt werden müssen. Die Effizienz

des Altkleiderrecyclings sinkt extrem, wenn verschmutzte und zerschlissene Kleidung mitgesammelt werden: Es gibt keinen Markt für verschmutzte und zerschlissene Kleidung.

Ergänzenden Informationen unter: https://www.bmuv.de/faqs/getrennte-sammlung-von-textilabfaellen


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