Wie behält man den Durchblick bei CBD, THC und Co.?

Neue europäische CBD Gesetzgebung

Hanf ist in aller Munde, nicht nur wortwörtlich als Joint oder in Form anderer Produkte, sondern es wird auch darüber gesprochen. Und zwar kontrovers. Die Bestandteile von Cannabis sativa (lateinische Bezeichnung der Hanfpflanze) finden sich immer häufiger in einer ganzen Reihe von neuen Wohlfühlprodukten. So können Sie mittlerweile CBD Tee, CBD Öl oder auch CBD Gras online kaufen. Dabei sind viele Menschen unsicher, wie diese Produkte rechtlich einzuordnen sind. Geht es um Arzneimittel, fallen Sie unter das Betäubungsmittelgesetz, sind es Nahrungsergänzungsmittel oder sogar Lebensmittel? Es ist erst drei Jahre her, dass namhafte Drogerieketten CBD Öle in ihr Portfolio aufgenommen haben, es dann nur kurz danach aber wieder aus dem Sortiment entfernt haben. Über die Gründe wurde geschwiegen, aber die rechtliche Bewertung wird eine Rolle gespielt haben.

Was ist drin im Hanf?

Ein genauerer Blick auf die Inhaltsstoffe der Hanfpflanze enthüllt einen Zoo von Substanzen. Allerdings lässt sich die rechtliche Bewertung der sogenannten Cannabinoide auf zwei Vertreter von besonderem Interesse herunterbrechen. Einerseits gibt es das THC und andererseits das CBD. THC (Tetrahydrocannabinol, oder auch Δ9-THC) ist psychoaktiv und verantwortlich für die berauschende Wirkung. Genau dieser berauschende Effekt fehlt beim CBD (Cannabidiol), dem aber gewisse medizinische Wirkungen zugeschrieben werden. Wie THC ist es schmerztherapeutisch wirksam und wechselwirkt mit zahlreichen Rezeptoren im menschlichen Körper. Dies führt zu vielen Wirkmechanismen, die beispielsweise als angstlösend oder entkrampfend beschrieben werden.  

Die unterschiedlichen Stufen der Legalität

Eine Einzelbewertung von CBD ist schwierig, weil es häufig zusammen mit THC in Produkten vorkommt. Wegen des THC-Gehalts fallen viele Produkte unter das Betäubungsmittelgesetz. Grundsätzlich gibt es von diesem Gesetz zwei Ausnahmen.
1.    CBD-Produkte sind erlaubt, wenn die Hanfprodukte innerhalb der EU mittels zertifizierten Saatguts gewonnen werden. Dabei muss der THC-Gehalt kleiner als 0,2 % sein.
2.    Es kann eindeutig belegt werden, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht stattfinden kann. Das In-Verkehr-Bringen dient demnach nur wissenschaftlichen oder gewerblichen Zwecken.
CBD als Einzelsubstanz ist nicht illegal, weil es nicht süchtig macht. Allerdings gibt es in der EU länderspezifische Regelungen, was CBD-Produkte angeht. In Belgien oder der Slowakei sind sie nicht erlaubt, in Deutschland wird davon ausgegangen, dass sogenannte verarbeitete Produkte ausreichend gut hinsichtlich ihres THC-Gehalts kontrolliert werden können. Damit sind die gewerblichen Zwecke beispielsweise für CBD-Öle, CBD-Kosmetik oder CBD Liquids gegeben und ihr Verkauf ist legal. 
CBD-Blüten oder CBD-Tee sind unverarbeitete Produkte. Aus deutscher Behördensicht kann eine Rauschwirkung nicht ausgeschlossen werden, auch wenn es sehr praxisfern anmutet, dass sich jemand ein paar Kilogramm CBD-Blüten besorgt, um high zu werden.

Wie ist das mit der Medizin?

Es gibt medizinische Lösungen, die in der EU als Arzneimittel zugelassen sind. Da sich aus den klinischen Studien zur Zulassung dieser Medikamente deutlich höhere Wirkstoffkonzentrationen ablesen lassen, als sie in den oben genannten CBD-Produkten eingesetzt werden, hat das eine eindeutige Konsequenz. Die Anbieter von CBD-Ölen, Liquids und Co. dürfen nicht mit einer heilenden Wirkung werben. CBD-haltige Arzneimittel müssen von einem Arzt verordnet werden.

Novel Food

Ein etwas verwirrender Sachverhalt ist die Klassifizierung als sogenanntes neuartiges Lebensmittel oder Novel Food. Die Novel Food Verordnung der EU gibt es seit 1997. Neuartige Lebensmittel sind zulassungspflichtig und müssen vom Hersteller / Anbieter auf Unbedenklichkeit getestet werden. Produkte mit Hanfextrakt oder CBD-Isolate haben bisher ein solches Zulassungsverfahren nicht durchlaufen. Laut Beschluss der EU-Kommission sind hier nun einige Prüfungen angestoßen worden. Bei verarbeiteten Produkten, die oral eingenommen werden, besteht daher theoretisch eine Schlupfmöglichkeit, dass bei übermäßigem Konsum medizinisch wirksame Konzentrationen überschritten werden. Die Bewertung dieses Sachverhalts ist allerdings nicht ländereinheitlich.

Und was gilt jetzt?

Die neue Bundesregierung plant weitere Lockerungen, daher ist das Thema immer im Fluss. Fakt ist, dass ein Händler deutlich mehr zu beachten hat als ein Endverbraucher. Es gibt Kennzeichnungspflichten zum THC-Gehalt. Wenn ein Verbraucher beim Kauf eines solchen Produkts diesen Gehalt nachvollziehen kann, dann darf er es auch ohne schlechtes Gewissen kaufen.

Abbildung: Pixabay © cytis (CC0 Public Domain)

 

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