Die Lohnlücke zwischen Mann und Frau: Ursachen und Gegenmaßnahmen

Der „Equal Pay Day“ im Frühjahr dieses Jahres brachte es an den Tag: Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer. Diese Einkommensschere betrug im Jahr 2021 laut Angaben des Statistischen Bundesamts 18 Prozent und blieb damit auf dem Niveau des Vorjahres.

Doch warum hält sich die ungleiche Bezahlung von Frauen in unserer Erwerbswelt so hartnäckig – und was wird dagegen getan? Ein Überblick.

Die Gründe für geringere Einkommen und Renten

Eigentlich müssten Frauen in einer idealen Welt so gut wie Männer verdienen, um finanziell unabhängig zu sein und obendrein noch genug Geld für ihre private Altersvorsorge übrig zu haben. Besonders Letzteres ist wichtig, denn auf eine ausreichende gesetzliche Rente allein ist zukünftig bekanntlich kein Verlass mehr.

Leider sieht die Realität anders aus: Frauen arbeiten öfter in Teilzeitjobs als Männer. Und wenn sie Kinder bekommen, haben die ausgefallenen Beitragsjahre laut eines Artikels auf der Website des Finanzdienstleisters Swiss Life Select eine geringere Rente im Alter zur Folge.

Beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt wird dann oft weiter in Teilzeit oder als Minijobberin gearbeitet, mit entsprechenden Auswirkungen aufs Rentenkonto: Es werden weiterhin zu wenig Beiträge eingezahlt, und die Rente bleibt auf niedrigem Niveau. Auch die private Altersvorsorge bleibt so auf der Strecke – und das hat Folgen: Vielen Frauen droht im Alter die Grundversorgung.

Ein weiterer Grund für die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern: Frauen arbeiten oft noch in anderen Branchen und Berufen als das männliche Geschlecht. Häufig sind das Jobs im Dienstleistungsbereich, die meist schlechter bezahlt werden als technische oder Handwerksberufe.

Und: Vielen Frauen bleibt der Eintritt in höher bezahlte Führungspositionen nach wie vor verwehrt, sie sind in den Chefetagen nach wie vor unterrepräsentiert.

Private Vorsorge ist wichtig

Laut den Angaben auf der Website des Finanzdienstleisters Swiss Life Select beträgt die durchschnittliche Rente bei Frauen heute gerade mal 790 Euro im Monat. Das recht bei weitem nicht, um im Alter allein über die Runden zu kommen.

Ohne eine private Zusatzabsicherung droht der Verlust des gewohnten Lebensstandards, so die Finanzexperten von Swiss Life Select. Um dem vorzubeugen, ist eine private Vorsorgelösung nötig. Sie wird vom Staat teilweise sogar mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert.

Maßnahmen gegen ungleiche Bezahlung, geringe Renten und Co.

Die Politik hat in den letzten Jahren vieles auf den Weg gebracht, um das Ungleichgewicht bei den Gehältern von Frauen und Männern auszugleichen. Da wäre zunächst der Mindestlohn, der besonders Frauen zugutekommt, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen oder in niedrig entlohnten Dienstleistungsberufen tätig sind.

Hinzu kommen das Elterngeld, das ElterngeldPlus, die Optimierung der Familienpflegezeit sowie die Verbesserung der Kinderbetreuung: All diese Maßnahmen sollen es Frauen erleichtern, nach ihrer Rolle als Mutter wieder schneller ins Erwerbsleben zurückzukehren, um auf diese Weise mehr Beiträge für ihre spätere Rente zu generieren.

Auch der Zugang von Frauen in die Führungsetagen großer Unternehmen wird vom Staat unterstützt: Im letzten Jahr ist das „Zweite-Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II)“ in Kraft getreten. Mit ihm werden die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft weiter verbessert und bestehende Gesetzeslücken gestopft.

Wichtigste Neuerung ist das Mindestbeteiligungsgebot für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen, die mehr als drei Mitglieder im Vorstand haben. Ein Mitglied davon muss zukünftig weiblichen Geschlechts sein.

Eine weitere, wichtige Maßnahme ist das Entgelttransparenzgesetz: Es wurde bereits 2017 ins Leben gerufen und hat zum Ziel, gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit verstärkt durchzusetzen. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten unter anderem, ihren Mitarbeitenden auf Anfrage mitzuteilen, nach welchen Kriterien sie entlohnt werden. Zudem müssen Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern berichten und diese Berichte öffentlich zugänglich machen.

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