Europäische Enklaven – Relikte der Vergangenheit
Wissen. Zur Zeiten des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation war das Prinzip des „territorium non clausum“ der Normalfall. Landschaftsfetzen, Kleinode fürstlicher Hoheitsansprüche, bestimmten das gewöhnliche europäische Ländergefüge. Erst der souveräne Nationalstaat, welcher konsequent aus der Französischen Revolution hervorging, hat dieser europäischen Situation eine Absage erteilt. Doch das Ergebnis waren keineswegs eindeutige Grenzverläufe. Militärische Auseinandersetzungen und ungeklärte Gebietsstreitigkeiten sorgten noch für die eine oder andere Unsicherheit über die hegemonialen Ansprüche europäischer Großmächte gegenüber einzelnen Enklaven. Dabei haben diese zum Teil kein Interesse daran, ihren Sonderstatus zu verlieren.
Als „Enklave“ (abgleitet aus dem französischen Wort „enclaver“ für einschließen) wird ein Teilgebiet eines Staates bezeichnet, der vom Mutterland vollständig abgetrennt existiert und sich innerhalb der Grenzen eines anderen Staats befindet. Dementsprechend wird unter einer „Exklave“ wiederum der Teil eines Staatsgebiets verstanden, der jenseits der Grenzen des Hauptterritoriums liegt und sich nur auf dem Landweg über das Territorium eines oder mehrerer anderer Staaten erreichen lässt. Die Begriffe Enklave und Exklave werden somit weitestgehend synonym verwendet und sind eine Frage der Perspektive. Im Nachfolgenden soll jedoch nicht von ethnischen oder touristischen Enklaven die Rede sein. Es sollen hingegen folgende drei Typen von Enklaven differenziert werden:
- Der Staat im Staat (keine Exklaven): San Marino (in Italien), Vatikanstaat (in Italien) etc.
- Gebiet mit externer Zugehörigkeit: Büsingen am Hochrhein (Schweiz), Campione d’Italia (in Schweiz), Llívia (in Frankreich), Sastavci (in Bosnien-Herzegowina) etc.
- Isoliertes aber nicht eingeschlossenes Gebiet: Kaliningrad etc.
Sonderfälle
Liegt eine Nation oder ein isolierter Teil eines Staatsgebiets hingegen am Meer oder an einem See wird für gewöhnlich nicht von einer Enklave gesprochen, sofern das jeweilige Territorium eine durchgehende Verbindung zu staatsfreien oder eigenen Gewässern besitzt. Dies ist zum Beispiel bei Dubrovnik und Monaco der Fall. Daher werden auch Inseln mit einer derartigen Verbindung üblicherweise nicht als Exklaven bezeichnet. Hier sind unter anderem die Azoren, die Färöer-Inseln, Jan Mayen, Madeira und Spitzbergen zu nennen.
Exterritoriale Gebiete
Als „exterritoriale Gebiete“ werden Areale bezeichnet, in denen die Gesetze der jeweils umliegenden Nation nicht gelten, wobei diese jedoch zu dessen Staatsgebiet gehören. Hier spricht man ebenso wenig von Enklaven bzw. Exklaven. Beispielhaft hierfür stehen exterritorialen Besitzungen des Heiligen Stuhls sowie das Priorat von Malta in Rom.
Probleme von Enklaven/Exklaven
Annexionsbestrebungen: Nationen, welche eine Enklave besitzen, versuchen, diese in das eigene Staatsterritorium zu integrieren. So proklamierte Chruschtschow im Zuge der Berlin-Krise 1958-1961 West-Berlin als integralen Bestandteil der DDR.
Separationsversuche: Die Bewohner der Enklave fühlen sich dem Mutterland nicht zugehörig und fordern von diesem eine vollständige bzw. Teil-Souveränität ein (siehe weiter unten im Fall Seborga).
Transitprobleme: Entweder das Hauptland, welchem die Exklave angehört, oder aber das Transitland stellen überhebliche Forderungen bei Leistungen im Bereich Elektrizität, Kommunikation und Verkehr.
Vorteile von Enklaven/Exklaven
Die Vorteile von Enklaven bzw. Exklaven hängen ganz und gar von dem jeweils vertraglichen Zuschnitt und den Zusicherungen des umgebenden Landes gegenüber dem kleinen Fremdgebiet ab. Gängige Vorteile sind jedoch steuerliche Begünstigungen und Zollfreigebiete (siehe weiter unten im Fall Campione). Hier lohnt es sich dann beispielsweise, Spirituosen und Zigaretten zu kaufen, das Auto vollzutanken oder für gewöhnlich auch das eine oder andere Spiel mit dem Glück zu wagen.
Eine Oase des Glücksspiels namens Campione
Direkt am Luganersee und weitestgehend touristisch unbekannt ist das kleine Fleckchen Italien – eine nur 2,6 Quadratkilometer kleine Enklave – auf Schweizer Grund namens Campione d’Italia. Nach bisher ungeklärtem Status und längerem Streiten mit der Schweiz wurde 1861 letztendlich italienisches Staatsgebiet. Ausgehend von der Schweizer Autobahn A2 ist dieses „Musterstück Italiens“ bequem und rasch zu erreichen. Wenngleich die etwa 2150 Einwohner zählende Stadt kulturell und landschaftlich dem restlichen Oberitalien ähnelt, so ist sie doch einzigartig berühmt für ihr Kasino.
Schon 1917 wurde die dortige Spielbank eröffnet, die bis heute mehr Freiheiten genießt, als andere italienische Spielbanken wie beispielsweise in San Remo oder in Venedig. Das liegt daran, dass die Einwohner Campiones nicht nur von Zollfreiheiten profitieren, sondern auch zu den „betuchtesten“ Italienern zählen. Es verwundert somit nicht, dass hier der größte Casinobau Europas steht. Kosteneinsparungen in puncto Glücksspiellizenz und Glücksspielbesteuerung machen sich hier bemerkbar. Der leidenschaftliche Glückspieler wird somit ernsthaft von der Couch gelockt. Wenngleich es deutlich bequemer und mit weniger Aufwand verbunden ist, das Glück im Spiel im Internet zu suchen, so gibt es folglich auch andere Möglichkeiten hierzu – wie beispielsweise durch den Besuch des Kasinos in Campione. Sollten Sie also im Rahmen eines Urlaubsaufenthalts Ihren Abend mit einem Kasino-Besuch abrunden wollen, so ist auf ein gepflegtes Aussehen und elegante Kleidung zu achten. Doch Achtung: In dieser italienischen Exklave im Schweizer Kanton Tessin gilt der Schweizer Franken. Wenngleich Sie an vielen Stellen auch mit Euro zählen können, so ist doch davon, aufgrund eines deutlichen Preisunterschieds, abzuraten.
Seborga – die Enklave, die keine ist
Fürstin Nina I., welche gebürtig aus Kempten stammt, und ihr Fürst Marcello I. herrschen über ein 14 Quadratkilometer großes Dorf in Norditalien, umgeben von Ginstersträuchern und Pinien, das ernsthaft um seine Unabhängigkeit bemüht ist. Hier befinden sich ein paar typisch italienisch anmutende Häuser, bewohnt von stolzen „Seborghini“, welche überzeugt sind, dass ihr 500 Meter über dem Meeresspiegel auf einem Hügel befindliches Dörfchen das Anrecht auf Eigenständigkeit besitze. Wenngleich „noch“ offiziell der italienische Staat in Seborga die geltende Regierungsmacht ist, so weisen die Erkenntnisse des einstigen Blumenzüchters Giorgio Carbone doch auf andere Sachverhalte hin: Carbone will dabei herausgefunden haben, dass Seborga zu keiner Zeit offiziell der italienischen Staatsmacht unterstellt worden sei, denn der Kaufvertrag, mit welchem das Fürstentum in spe im 18. Jahrhundert an das damalige Herrscherhaus Savoyen habe verkauft werden sollen, sei weder registriert noch jemals in irgendeiner anderen Form wirksam geworden. Wenngleich das kleine Fürstentum mit Ambitionen zur Unabhängigkeit nicht als Enklave per se deklariert werden kann, so ist es doch älter als Italien selbst ist, verweist auf seine tausendjährige Eigenständigkeit und dadurch wird der frühere Templer-Staat mit der eigenen Währung und einem eigenen (zweiten) KFZ-Kennzeichen zu einem unbekannten Juwel, welches vor allem Touristen anlockt.