Welche Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden?
Wenn sich die Versicherungsbeiträge summieren, können hohe monatliche Kosten entstehen. Doch es ist möglich, die Versicherungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben abzusetzen. So lässt sich viel Geld einsparen und man erhält eine Steuerrückzahlung.
Versicherungsbeiträge bei der Steuererklärung nicht vergessen
Um die Beiträge für eine Versicherung von der Steuer abzusetzen, gibt es meistens zwei Möglichkeiten: als Sonderausgabe oder Vorsorgeaufwendung. Eventuell können die Beiträge auch als Werbungskosten eingetragen werden. Die Steuerzahler freuen sich darüber, wenn sie auf diese Weise ihre Steuerlast reduzieren können. Grundsätzlich gilt die Regel, dass die unvermeidbaren Kosten für den Erhalt der wirtschaftlichen Leistung als Sonderausgaben angesehen werden. Genau hier greift die steuerliche Begünstigung, die sich auf die Versicherungsbeiträge bezieht.
Bei den reinen Sachversicherungen ist die Absetzbarkeit hingegen nicht vorhanden. Das liegt daran, dass diese Versicherungen nicht unbedingt notwendig sind. Sie dienen nicht bestimmten Vorsorgemaßnahmen und man braucht sie auch nicht, um seinen Beruf ausüben zu können. Aber welche Versicherungsbeiträge lassen sich absetzen? Unter anderem gehören Altersvorsorge-aufwendungen dazu, die der Basisversorgung dienen. Sie umfassen die gesetzliche Renten-versicherung, die Alterskassen oder das Versorgungswerk sowie die privaten Rentenversicherungs- beiträge, die beispielsweise zu einem Rürup-Vertrag gehören. Durch Aktualisierungen können sich die Maximalbeträge von einem Jahr auf das andere verändern. Bei den Steuerexperten erfahren die Steuerzahler mehr Details über die Höchstbeträge und über die genaue Vorgehensweise. Kürzungen des Arbeitgeberteils sind möglich, zudem muss man in einigen Fällen mit einer nur anteiligen Berücksichtigung durch die Finanzbehörden rechnen.
Krankenversicherungen
Bei der klassischen Kranken- und Pflegeversicherung wird im Allgemeinen die Grundabsicherung in der Steuererklärung berücksichtigt. Diese orientiert sich an dem Basistarif, der bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gültig ist. Das gilt auch für die Privatversicherung. Bei einer Mitversicherung für Krankentagegeld erfolgt ein Abzug von 4 %.
Bei der Privatkrankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Die Beiträge, die für den Partner und gegebenenfalls für die Kinder bezahlt werden, können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wer eine private Krankenversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen hat, der profitiert zwar von einem niedrigeren Beitrag, allerdings kommen die steuerlichen Vorteile nicht zum Tragen. Das hängt damit zusammen, dass der Selbstbehalt nicht als Sonderausgabe angesehen wird. Eventuell ist nur noch der Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich.
Versorgungsaufwand, Werbungskosten oder Sonderausgabe?
Wer vor seiner Steuererklärung sitzt, der braucht oft ein wenig Hilfe oder muss sich selbst im Detail über die Möglichkeiten informieren. Bei den meisten Versicherungsbeiträgen handelt es sich um Versorgungsaufwand: Hierfür benötigt man die entsprechende Anlage zur Einkommenssteuererklärung. Wenn es sich um beruflich bedingte Versicherungen handelt, dann ist eine Eintragung als Werbungskosten in der Anlage N sinnvoll. Für die Riester-Beiträge brauchen die Steuerzahler außerdem noch die Anlage AV.
Im ersten Moment scheint dieses Thema sehr komplex zu sein und lässt sich von unerfahrenen Laien nicht einfach nachvollziehen. Wer Schwierigkeiten mit seiner Steuererklärung hat, der kann sich jedoch bei einem Steuerberater oder von der Verbraucherzentrale helfen lassen. Das kann sich durchaus lohnen, um die Steuervorteile nicht zu verpassen.
Absetzbare Versicherungsbeiträge
Die folgende Liste enthält die Versicherungsbeiträge, die steuerlich abgesetzt werden können:
- Altersvorsorge im Rahmen der Basisversorgung
- Riester-Verträge als Zusatzversorgung (die aktuelle Höchstgrenze liegt bei 2.100 €)
- weitere Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosen- und Krankenversicherung
- erweiterte Krankenversicherung inklusive Pflegezusatz
- Pflege- und Haftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung, um den Freizeit-Bereich abzudecken
- Risiko- und Kapitallebensversicherung (abhängig vom Zeitpunkt des Vertrags)
- Kfz-Haftpflichtversicherung; Abhängig davon, zu welchem Zweck das Fahrzeug eingesetzt wird, kann die Kfz-Versicherung als Sonderausgabe oder Betriebsausgabe abgesetzt werden. Außerdem lässt sich der Beitrag gegebenenfalls bei den Werbungskosten eintragen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kfz-Versicherung bietet Autobesitzern die Chance auf eine geringere Steuerlast. Gerade bei der Kfz-Haftpflichtversicherung können die Kosten sehr hoch sein. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, die Beiträge in der Steuererklärung anzugeben.
Absetzungsgrenzen
Im Allgemeinen liegt die Maximalgrenze der absetzbaren Versicherungsbeiträge für Arbeitnehmer sowie für Beamte bei 1.900 €. Bei Selbständigen können bis zu 2.800 € abgesetzt werden. Bei einem verheirateten Paar verdoppeln sich diese Werte. Die Entlastung durch das Absetzen der Versicherungsbeiträge ist somit eingeschränkt. Allerdings werden die Basisversicherungen im vollen Umfang berücksichtigt, auch wenn der Höchstbetrag überschritten wird. Die verbesserte Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen verzichtet auf den pauschalen Ansatz bei dem Veranlagungsverfahren. Das erleichtert den Steuerpflichtigen die Berechnung und bietet auch einen finanziellen Vorteil. Lediglich beim Lohnsteuerabzugsverfahren wird noch mit einer Vorsorgepauschale gearbeitet.
Die Steuerexperten empfehlen, im Zweifelsfall sämtliche Versicherungsbeiträge in der gesamten Höhe anzugeben. Die Finanzbeamten berechnen automatisch den Maximalbetrag und stellen fest, welche Sonderausgaben tatsächlich berücksichtigt werden können. Wenn die Höchstbeträge für die Sonderausgaben bereits erreicht sind, dann kann man die rein beruflichen Versicherungsbeiträge noch als Werbungskosten angeben. Diese Option besteht nicht nur für Selbständige, sondern auch für Angestellte, bei denen der Arbeitgeber die entsprechende Versicherung nicht übernommen hat.
Wichtige Versicherungen für Beruf und Privatleben
In vielen Berufen ist eine spezifische Versicherung Pflicht. Bestimmte Arbeitsbereiche erfordern eine Unfallversicherung. Zudem lohnt es sich in einigen Branchen, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Ebenso wie die Arbeits- und Berufsrechtsschutzversicherung können die entsprechenden Beiträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die folgenden Versicherungen lassen sich allerdings nicht steuerlich absetzen:
- Privat- und Mietrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung
- Hausratversicherung
- private Rentenversicherung als Kapitalanlage
- Kapitallebensversicherung als Kapitalanlage, wenn der Vertrag frühestens im Jahr 2005 unterschrieben wurde. Da es im Zusammenhang mit einer Kapitallebensversicherung schwer durchschaubare Regeln gelten, entscheiden sich die Betroffen dafür, die Beiträge komplett anzusetzen. Mehr als ablehnen kann das Finanzamt die Absetzung der Beiträge nicht.
Eine betriebliche Altersvorsorge muss bei der persönlichen Steuererklärung nicht eingetragen werden. Das liegt daran, dass die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abfließen.
Bei den Beiträgen für eine Haftpflichtversicherung ist nur ein Abzug als Sonderausgabe möglich. Wenn es sich allerdings um eine Berufshaftpflichtversicherung handelt, dann gehören die Beiträge zu den Werbungskosten. Bevor man seine Steuererklärung samt Anlagen ausfüllt, sollte man genau checken, wie es sich mit dem individuellen Fall verhält. Wenn sich die Versicherung lediglich auf die berufliche Haftung bezieht, dann deutet diese berufliche Veranlassung darauf hin, dass es sich um Werbungskosten handelt. Das heißt, dass man die Beiträge in der Anlage N eintragen muss.
Hilfe bei der Steuererklärung und beim Absetzen der Versicherungsbeiträge
Der Unterschied bei den Aufwendungen für Versicherungspolicen lässt sich von Laien nicht immer gleich erkennen. Hier erhält man gegebenenfalls Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Das Internet hält ebenfalls nützliche Informationen bereit, sei es auf der Plattform des Elektronischen Steuerverfahrens ELSTER oder in den verschiedenen Foren der Steuerfachleute und der Steuerzahler, die bereits viel Erfahrung mit dem Finanzamt gemacht haben.
Ein Steuerberater kostet den Betroffenen oft mehr Geld, als sie bereit sind, auszugeben. Dafür kann man sich bei diesen Profis darauf verlassen, dass sie das Bestmögliche für ihre Mandanten herausholen. Zudem sparen sie den Steuerzahlern viel Aufwand und kümmern sich um alles Notwendige. Sie kennen sich mit den Abläufen aus und berechnen schon im Voraus die exakten Zahlen. Bei dieser Rückerstattung oder eventuell auch Nachzahlung ist alles mit einkalkuliert, sodass man frühzeitig weiß, wie viel Geld man vom Finanzamt zurückerstattet bekommt oder ob man etwas nachzahlen muss.
Nachweise für die steuerliche Absetzung
Einige Versicherungen werden automatisch vom Finanzamt akzeptiert. Bei anderen ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Beiträge tatsächlich geflossen sind. Wer sichergehen möchte, dass die Steuererklärung schnell bearbeitet wird und keine Nachfragen kommen, der sollte gleich den Überweisungsbeleg mit beifügen. Auch die Rechnung mit dem betreffenden Kontoauszug dient als Nachweis. Wer nur eine Rechnung hinzufügt, muss damit rechnen, dass die Finanzbeamten noch einmal nachhaken und einen eindeutigen Beleg fordern.
Unabhängig davon, wie viele Versicherungen man besitzt: Es lohnt sich, die Beiträge in der Steuererklärung einzutragen. Das bedeutet zwar einen gewissen Aufwand, da man sich erst einmal einfuchsen muss, doch wenn man schließlich die reduzierte Steuerlast sieht und womöglich eine Rückzahlung erhält, ist die Freude groß.