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Baugenehmigung für Burg Hohnstein

Hohnstein. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gibt grünes Licht für die Umbau- und Sanierungsarbeiten am Gebäudeensemble der Burg Hohnstein.
Burg Hohnstein

Burg Hohnstein

Bild: Jürgen Männel

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat der Stadt Hohnstein die Baugenehmigung für die Sanierung und den Umbau des Gebäudeensembles der Burg Hohnstein erteilt. Diese steht unter der Bedingung, dass die Landesdirektion Sachsen für die jeweils abschnittsweise Baufreigabe ihr naturschutzrechtliches Einvernehmen erteilt. Ohne dieses Einvernehmen käme es zu weiteren Verzögerungen des Bauvorhabens.

Das Bauvorhaben unterteilt sich in drei Bauabschnitte – »Burggarten«, »Oberer Burghof« und »Altes Schloss«. Geplant ist die Sanierung und der Umbau des Torhauses, des Kornspeichers und des Oberen Schlosses, die Sanierung und der teilweise Neubau des Mittleren Schlosses, die Renovierung des Pavillons und der Alten Wache sowie der Ersatzneubau des Bühnengebäudes im unteren Burggarten und des Servicegebäudes am Parkplatz. Der Beginn der Bauarbeiten im Burggarten wurde mit dem ersten Spatenstich am 21. August 2024 bereits eingeleitet. Die Einrichtung der Baustelle und Baufeldfreimachung konnten so auf Grundlage einer vorgezogenen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung im Dezember 2024 abgeschlossen werden.  

»Ich freue mich, dass die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt waren, um jetzt die Baugenehmigung zu erteilen. Damit ist eine entscheidende Voraussetzung erfüllt, dass die Arbeiten starten können. Die zweite Bedingung betrifft den Erhalt der für Herbst angekündigten Fördermittel vom Bund«, so Landrat Michael Geisler.


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