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Anspruch auf Notbetreuung?

Verschlossene Türen in der Oberschule »Johann Wolfgang von Goethe« in Pirna. Foto: D. Förster

Verschlossene Türen in der Oberschule »Johann Wolfgang von Goethe« in Pirna. Foto: D. Förster

Seit 18. März sind in Sachsen und auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge alle Oberschulen und Gymnasien geschlossen. An Grundschulen soll eine Notbetreuung sichergestellt werden. Die Notbetreuung gibt es nur für bestimmte Personengruppen und gegen Nachweis vom Arbeitgeber. Zu dem Personenkreis gehören unter anderem medizinisches Personal, Angestellten der Polizei, Feuerwehr oder von Versorgungsunternehmen. Dazu hat sowohl das sächsische Kabinett als auch die Landkreisverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, die zunächst bis zum 20. April gelten soll. Mehr Infos: www.bildung.sachsen.de


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