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Bürgermeisterwahl im Blick

Lübbenau. Die Spreewaldstadt startet mit einer Bürgermeisterwahl in den Frühling des Jahres 2024
Lübbenaus Altstadt mit der Pfarrkirche St. Nikolai und dem Rathaus davor.

Lübbenaus Altstadt mit der Pfarrkirche St. Nikolai und dem Rathaus davor.

Bild: Peter Becker

Am 10. März entscheiden insgesamt 13?677 Wahlberechtigte (Stand: 10. Januar 2024) über den neuen Chef im Rathaus. 1?711 von ihnen werden 16-jährige Erstwähler sein, berichtet Stadtsprecherin Anja Brautschek.

 

Zwei Kandidaten werfen ihren Hut in den Ring. Anja Brautschek zufolge hat der Wahlausschuss am 9. Januar getagt und zwei Wahlvorschläge bestätigt. Zur Wahl zugelassen seien Michael Köhler (FDP), aktuell Ortsvorsteher in Ragow und Stadtverordneter, sowie Helmut Wenzel (parteilos) und seit 2000 Bürgermeister der Stadt Lübbenau. Weitere Wahlvorschläge seien nicht eingereicht worden.

 

Lübbenau sei am 10. März in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Es gebe 23 Wahllokale.

 

Rund 170 Helfende stützen die Wahl

 

Rund 170 Wahlhelfende würden für die Wahl benötigt werden. Sie müssten am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sein. Spezielle Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Wahlrechtes seien nicht erforderlich. Zu den Aufgaben zählen Anja Brautschek zufolge unter anderem die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe von Stimmzetteln, die Eintragung des Stimmabgabenvermerks in das Wählerverzeichnis, die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wahlvorganges sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

 

»Einen konkreten Bewerbungsschluss gibt es nicht. Interessierte können sich bereits jetzt für die Wahlen im Sommer melden. Erfahrungsgemäß ist es aufgrund der Urlaubs- und Reisezeit in den Sommermonaten schwieriger, ausreichend Helfende zu akquirieren«, informiert Brautschek und fügt an, dass Wahlhelfende für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 50 Euro erhalten.

 

Wie Anja Brautschek informiert, können Briefwahlunterlagen von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 8. März, 18 Uhr, beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen - etwa im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung - sei die Ausstellung eines Wahlscheines danach noch möglich. »Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig, möglichst bald nach Erhalt der Briefwahlunterlagen, mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden«, gibt Anja Brautschek zu beachten. »Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da um 18 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.« Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.

Wie Bürger den Wahlverlauf am 10. März verfolgen können, prüfe die Stadt gegenwärtig noch.

 

2024 ist ein regelrechtes Superwahljahr: Neben der Bürgermeisterwahl stehen die Kommunalwahl zum Kreistag, die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräten, die Europawahl sowie die Landtagswahl an. Die Bürgermeisterwahl ist am 10. März, die Europa- und Kommunalwahlen stehen am 9. Juni an und die Landtagswahlen sind auf den 22. September datiert.

 

 

Interessierte Wahlhelfer können sich an die Wahlleiterin, Heike Rusch-Heine, unter Telefon 03542/ 85 153 oder per E-Mail an wahl@luebbenau-spreewald.de, wenden. Es bestehe ebenfalls die Möglichkeit, die Bereitschaftserklärung über die Internetseite der Stadt Lübbenau unter www.luebbenau-spreewald.de/wahlen abzurufen und postalisch oder per E-Mail an die Stadt zu senden.


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