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Auf Kaffeefahrt gelinkt

Zwei Seniorinnen aus Senftenberg nahmen an einer sogenannten Kaffeefahrt in den Spreewald teil und wurden dabei betrogen, wie sie der Polizei jetzt mitteilten.
Foto: fotolia

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Erfahren hatten sie von der Fahrt anlässlich der angeblichen Neueröffnung eines Busunternehmens über eine Postwurfsendung. Eine spätere Recherche ergab, dass es dieses Unternehmen nicht gibt. Kurzreisen und Gesundheitsgerät Beide meldeten sich telefonisch an und wurden tatsächlich am Donnerstagmorgen mit einem Kleintransporter abgeholt und in einen Gasthof im Spreewald gefahren. In angenehmer Atmosphäre wurden den insgesamt zwölf Gästen zwischen Frühstück, Mittagessen und Kaffeetrinken Kurzreisen und ein Gesundheitsgerät angeboten. 1500 Euro ausgegeben Von der anschaulichen Vorstellung überzeugt, kaufte eine Seniorin das Gerät für 1.500 Euro. Erst in den folgenden Tagen kam der Verdacht auf, dass etwas nicht stimmte. Der Hersteller des Gerätes bestätigte auf Anfrage, dass es sich dabei um ein gewöhnliches Handmassagegerät handelt. Dieses wird normalerweise für knapp 70 Euro verkauft. Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen konnte einer der Organisatoren identifiziert werden. Wiederholungstäter Dabei handelt es sich um einen 47-jährigen Mann aus Norddeutschland. Dieser ist in der Vergangenheit bereits mehrfach im Bundesgebiet mit Betrugsstraftaten und Wucher polizeilich in Erscheinung getreten. Es ist nicht auszuschließen, dass der Betrüger sich nun Brandenburg für sein verwerfliches Gebaren ausgesucht hat. Empfehlungen der Polizei Die Polizei empfiehlt - bitte sensibilisieren Sie Ihre Eltern sowie Großeltern und sprechen mit ihnen über diese Betrugsmasche. Gerade ältere oder alleinstehende Menschen freuen sich über die scheinbar günstigen Angebote im Briefkasten. Busfahrt, Kaffee, Kuchen, Unterhaltung, Geschenke… das klingt verlockend. Dabei geht es auf diesen Kaffeefahrten nur ums Geschäft. Den Teilnehmern werden Betten, Decken und Töpfe zu angeblichen Schnäppchenpreisen angeboten. Es handelt es sich nach polizeilicher Erfahrung jedoch oft um minderwertige Ware, die dazu noch überteuert angeboten wird. Damit so ein Ausflug nicht zu einer Enttäuschung wird, rät die Polizei: Lassen Sie sich nicht zu einem Kauf drängen, die Teilnahme an einer Kaffeefahrt verpflichtet nicht zum Kauf. Unterschreiben Sie keine Verträge, deren Inhalt Sie nicht erfassen können. Außerdem müssen Verträge das aktuelle Datum, den Namen und die Anschrift des Vertragspartners und eine Unterschrift enthalten. In jedem Fall können Sie innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Polizei rät zusätzlich davon ab, hohe Geldbeträge am Veranstaltungstag in Bar oder per EC-Karte zu zahlen. (PM/Polizeipräsidium, Polizeidirektion Süd)


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