Müller/ Farrar

Gemeinschaftsunterkunft im ehemaligen Arbeitsamt

Großenhain. »Ein privater Bauherr hat einen Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft beim zuständigen Kreisbauamt des Landratsamtes Meißen eingereicht. Nutzungsverträge oder Ähnliches seitens des Landratsamtes sind uns aber nicht bekannt«, erklärt Diana Schulze, die Sprecherin und persönliche Referentin des Großenhainer Oberbürgermeisters.

Im ehemaligen Arbeitsamt - gegenüber des Alberttreff - sollen 120 Asylbewerber einziehen.

Im ehemaligen Arbeitsamt - gegenüber des Alberttreff - sollen 120 Asylbewerber einziehen.

Bild: Müller

Dr. Sven Mißbach. Sie präzisiert: »Der Bauherr will im ehemaligen Arbeitsamt ein Flüchtlingsheim installieren. Bei dem Objekt, welches sich gegenüber dem Soziokulturellen Zentrum Alberttreff befindet und künftig für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden soll, handelt es sich um ein ehemaliges Büro- bzw. Verwaltungsgebäude. Daher ist ein Umbau nach den Standards für eine Gemeinschaftsunterkunft notwendig. Es soll eine Unterbringung von bis zu 120 Flüchtlingen und Asylbewerbern erfolgen. Vorgesehen ist eine gemischte Unterbringung, welche auch Familien mit Kindern berücksichtigt.

 

Behindertengerechter Umbau geplant

 

»Besonders wurde bei der Planung Wert auf die Schaffung von barrierefreien Plätzen gelegt, um auch Flüchtlinge mit Behinderungen und Beeinträchtigungen unterbringen zu können«, erklärt Anja Schmiedgen-Pietsch, die Sprecherin des Landrats. Wegen der guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren mit der Gemeinschaftsunterkunft Remonteplatz 10 in Großenhain habe sich das Landratsamt für diesen Standort entschieden.

 

Nach der Fertigstellung des Umbaus wäre direkt der Erstbezug vorgesehen und werde wegen weiterer Asylzuweisungen auch benötigt. Die Belegung der neuen Gemeinschaftsunterkunft wird zunächst in der Startphase mit einer Belegung von 50 Personen begonnen. Erst nach und nach wird die Belegungszahl weiter erhöht.

 

Technischer Ausschuss stimmte gegen die Unterbringung

 

Für den notwendigen Umbau wurde beim Kreisbauamt des Landratsamtes Meißen durch den privaten Eigentümer der Immobilie eine Baugenehmigung beantragt. Hierfür läuft das Genehmigungsverfahren.

Die Stadt Großenhain wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens beteiligt und kann das Einvernehmen erteilen oder nicht und eine Stellungnahme abgeben. Das Landratsamt Meißen hat die Große Kreisstadt Großenhain um das gemeindliche Einvernehmen gebeten. Das ist ein Verwaltungs- und Prüfvorgang.

 

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses des Stadtrates haben das gemeindliche Einvernehmen aber versagt. Die abschließdende Entscheidung über den Bauantrag liegt nun beim Landratsamt Meißen.


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