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Neue Wasserwehrsatzung

Die Stadt Meißen hat im Falle eines Hochwassers einen Wasserwehrdienst aus der Feuerwehr der Stadt Meißen, dem Bauhof, der Betriebsfeuerwehr der Porzellanmanufaktur und den Mitarbeitern der Stadtverwaltung Meißen eingerichtet. Aber auch Einwohner und Grundstückseigentümer können zum Wasserwehrdienst herangezogen werden.
Foto: Farrar

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Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigten, dass bereits ab der Alarmstufe II Kräfte benötigt werden, welche die Lage an den Gewässern regelmäßig beobachten, protokollieren und weiterleiten. Bisher erfolgte dies durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung, welche für weitere Aufgaben dann nicht zur Verfügung standen. Daraufhin wurden Gespräche mit der Ortsgruppe Meißen der DLRG geführt, welche sich bereiterklärten die Wasserwehr personell und logistisch zu unterstützen. Die Kräfte der DLRG Ortsgruppe Meißen arbeiten wie die Freiwillige Feuerwehr ehrenamtlich. Aufgrund der bisherigen Hochwassereinsätze besitzt die DLRG Erfahrungen mit den Örtlichkeiten und der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und Freiwilligen Feuerwehr Meißen. Die Entschädigung der Einsatzkräfte soll analog der Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen. Des Weiteren wurde in die Vereinbarung mit der Landestalsperrenverwaltung aufgenommen, wer die Verschlüsse in der Hochwasserschutzwand bedienen darf.  Dieser neue bauliche Hochwasserschutz für den Ortsteil Buschbad befindet sich derzeit im Bau. (far/pm)


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