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Illegal errichtete Cross-Strecke im Biotop

Lübben. Die Stadt Lübben (Spreewald) setzt nach Aufforderung der Forstbehörde geforderte Maßnahmen gegen den illegal errichteten Cross-Parcours im Naturschutzgebiet des Waldes in Treppendorf um, teilt Lisa Maaß aus der Stadtverwaltung mit. Bisher wurden ihr zufolge Verbotsschilder aufgestellt. Nun sollen die Kontrollen verstärkt werden.
Ein Teil der illegal errichteten Cross-Strecke im Biotop.

Ein Teil der illegal errichteten Cross-Strecke im Biotop.

Bild: © Landesbetrieb Forst Brandenburg

Die Forstbehörde habe die Stadt Lübben (Spreewald) nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass das Biotop in Treppendorf (Flur 2, Flurstück 212) wichtiger Lebensraum wildlebender Tiere und Pflanzen sei, welcher aufgrund seiner Gefährdung gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Brandenburgischem Naturschutzgesetz besonders zu schützen sei.

Durch Bodenabtragungen, Aufschüttungen, der Lagerung von nicht zum Wald gehörenden Stoffen und illegaler Befahrung im Biotop sei die Natur massiv geschädigt worden. Unter anderem hätten Ungekannte Sprungschanzen und Sprunghügel mithilfe von eingebauten OSB-Platten und Rundholz errichtet.

Rechtlich gesehen stelle dies eine nicht genehmigte Waldumwandlung/ Änderung der Nutzungsart auf einer Fläche von etwa 4.000 Quadratmeter dar. Der Stadt Lübben (Spreewald) entstehen laut Maaß für die Rückführung, die Angleichung des Terrains sowie der Entsorgung des Mülls hohe Kosten, welche auf den Verursacher umzulegen seien, sobald dieser der Stadtverwaltung bekannt sei.

Die Schäden im Wald und kartierten Biotop zwischen Lübben und Treppendorf seien seit einigen Wochen bekannt. Nachdem Mitarbeiter der Stadtverwaltung Lübben (Spreewald) das Waldstück besichtigt hätten und in Zusammenarbeit mit der Forstbehörde eine Beweisaufnahme erfolgtsei, werde das Gebiet strenger kontrolliert, um eine weitere widerrechtliche Nutzung zu verhindern. Ordnungsamt, Forst und Polizei verschärfen laut Maaß die Überwachung.

Die Stadt Lübben (Spreewald) weise alle Einwohner eindringlich darauf hin, dass das Befahren des geschützten Biotops mit Fahrzeugen aller Art verboten sei. Eine Ordnungswidrigkeit dieser Art könne mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zusätzliche Bußgelder wie für das unbefugte Lagern von Gegenständen könnten mit bis zu 20.000 Euro belegt werden. Der illegal errichtete Cross-Parcours stelle eine Gefahr für die Benutzer sowie Tiere und Natur dar.


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