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Freistaat Sachsen fördert Balkonkraftwerke

Sachsen. Der Freistaat möchte Balkonkraftwerke mit einer festen Summe bezuschussen. Dafür stehen im Haushalt 6,5 Millionen Euro bereit. Wie viel Geld potentielle Balkonkraftbesitzer erwarten können und was sie bei der Beantragung der Förderung beachten müssen.

Die Anschaffung von Photovoltaikmodulen im privaten Bereich wird immer lohnenswerter. Der Freistaat fördert nun Balkonkraftwerke.

Die Anschaffung von Photovoltaikmodulen im privaten Bereich wird immer lohnenswerter. Der Freistaat fördert nun Balkonkraftwerke.

Bild: Anders J/unsplash

Der Energie- und Klimaschutzminister Günther bewarb das Programm mit den Worten: "Menschen sollen die Energiewende aktiv mitgestalten und von ihr profitieren." Die Grünen sprachen von "Power für die Energiewende". Konkret möchte der Freistaat Sachsen einen einmaligen Zuschuss von 300 Euro für die Anschaffung von Balkonkraftwerken bezahlen.

Ein oder zwei Solarmodule, ein Wechselrichter, Anschlusskabel und Stecker, fertig ist das Balkonkraftwerk. Der Aufbau ist einfach. Schwieriger ist der Weg zum Fördergeld.

 

Wo kann das Geld beantragt werden?

 

Der Antrag auf Förderung kann ab dem heutigen Tag, um 9:30 Uhr, bei der sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Vorgesehen ist ein schlankes, ausschließlich digitales Verfahren über das SAB-Förderportal. Vorgesehen ist ein schlankes, ausschließlich digitales Verfahren über das SAB-Förderportal. Die Förderung gilt für Stecker-Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 22. Juni 2023 gekauft oder bestellt worden sind. Die Beantragung der Fördermittel kann erst nach Abschluss des Vorhabens erfolgen. Aktuell muss ein Elektriker die spezielle Einspeise-Steckdose installieren. Empfohlen wird auch eine Überprüfung der Hausnetzanlage.

 

Viele Hürden bei der Antragstellung

 

Der Antrag kann nur Online gestellt werden. Erstes Hindernis ist die digitale Unterschrift. Hierfür muss man sich beim Signaturdienstleister Verimi registrieren und Identifizieren. Weiter geht es mit der Registrierung im Förderportal für die Nutzerkennung. Nun werden die bezahlte Rechnung, ein Foto der Anlage und die Registriernummer aus dem Marktstammdatenregister benötigt. Das ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt, in welches alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen eingetragen werden müssen. Außerdem muss die Anlage beim Stromnetzbetreiber angemeldet sein. Mieter benötigen zusätzlich die Zustimmung des Vermieters.

Mit einem Balkonkraftwerk kann jeder den Strombezug aus dem Netz verringern und damit einen Beitrag zur Energiewende leisten. Durch den Zuschuss würden die Mini-Kraftwerke für die Käufer eher profitabel. Ob allerdings die Hürde bei der Antragstellung für die Nutzer nicht zu hoch ist, wird man erst in einigen Wochen sehen.


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