Diese Parteien können bei der Landtagswahl gewählt werden
Für die Landtagswahl am 1. September hat der Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung die Landeslisten von 19 Parteien zugelassen.Von den beim Landeswahlleiter eingereichten Landeslisten wurden vier zurückgewiesen. In einem Fall war die Nichtzulassung der fehlenden Parteieigenschaft der einreichenden Vereinigung geschuldet. Der Landeswahlausschuss hatte in seiner Sitzung am 21. Juni die Organisation Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) für die Wahl zum Achten Sächsischen Landtag nicht als Partei anerkannt. Die jetzige Entscheidung wurde getroffen, da nur Parteien wirksam Landeslisten einreichen können.
Formale Hürden und fehlende Unterstützungsunterschriften als Grund für die Nichtzulassung bei der Wahl
Die von der Partei der Humanisten (PdH) und der Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung eingereichten Landeslisten wurden zurückgewiesen, da in diesen Fällen nicht die erforderliche Anzahl von 1.000 Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden konnte. Die Landesliste der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) wurde nicht zugelassen, da diese Partei die formalen Anforderungen an die Einreichung eines Wahlvorschlages nicht erfüllt hat.Bei einigen Landeslisten waren die Anforderungen an einzelne Bewerber nicht erfüllt, so dass ihre Namen vom Landeswahlausschuss aus der jeweiligen Liste gestrichen wurden. In diesem Fall rückten die ggf. nachfolgenden Bewerbenden nach.
Welche Parteien gewählt werden können:
- CDU
- AfD
- Die Linke
- Bündnis 90/Die Grünen
- FDP
- Freie Wähler
- Die Partei
- Piraten
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
- Aktion Partei für Tierschutz (TIERSCHUTZ hier!)
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- Bündnis C
- Bündnis Deutschland
- Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
- FREIE SACHSEN
- V-Partei3
- WerteUnion