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Geflügelpestausbruch im Tierpark Cottbus

Cottbus. Nachdem im Tierpark Cottbus drei Schwarzhalsschwäne und eine Eiderente binnen sehr kurzer Zeit plötzlich verstarben, wurden die notwendigen Maßnahmen durch das zuständige Veterinäramt eingeleitet.

Bild: Caniceus/Pixabay.com

Erste Untersuchungen der Tiere bestätigten am 31. Dezember 2023 den Verdacht der Geflügelpest. Wie bereits bei den Geflügelpestnachweisen bei verendeten Wildvögeln in Forst, Spremberg, Peitz und am Gräbendorfer See handelt es sich auch hierbei um die hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N1. Aktuell finden weitere Untersuchungen der gehaltenen Vögel statt, um das Ausmaß des Viruseintrages in den Tierpark zu bestimmen. Damit dies so effizient wie möglich erfolgen kann und um eine Verschleppung der Tierseuche zu verhindern, bleibt der Tierpark für Besucher zunächst geschlossen.

Vorbehaltlich der Tierseuchenentwicklung wird aktuell von einer Tötung des sehr wertvollen Bestandes seltener und geschützter Vogelarten abgesehen. Aufgrund der Nachweise bei den Wildvögeln knüpfte der Landkreis die Durchführung von Ausstellungen mit Zuchtgeflügel bereits im Oktober 2023 an sehr strenge seuchenhygienische Bedingungen. Geflügelhalter werden darüber hinaus aufgefordert die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren und nach Möglichkeit die Tiere vorübergehend in Ställen unterzubringen.

Zudem weist das Veterinäramt darauf hin, dass die Haltung von Geflügel anzeigepflichtig ist. Geflügel sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Meldung einer Geflügelhaltung erfolgt an den Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter: 03562/ 986-18301


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