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Teilhabefonds startet in zweite Runde

Brandenburg. Für Projekte in der Lausitz gibt es erneut Geld aus dem Teilhabefonds. Was dabei zu beachten ist.
Für 44 Projekte gab es bereits im Juli Förderbescheide aus dem ersten Aufruf des Teilhabefonds.

Für 44 Projekte gab es bereits im Juli Förderbescheide aus dem ersten Aufruf des Teilhabefonds.

Bild: Archiv/Jannis Simons

Der Lausitzer Strukturwandel besteht nicht nur aus großen Leuchtturmprojekten. Er ist so vielfältig wie die hier lebenden Menschen, die sich mit den unterschiedlichsten Projekten in der Region einbringen.

Hier setzt der Teilhabefonds Brandenburg an. Als STARK-Ideenwettbewerb konzipiert, unterstützt der Fonds innovative Projekte für Kinder und Jugendliche sowie für die Zivilgesellschaft in der brandenburgischen Lausitz. Nach der Prämierung von 44 Projekten im Juli dieses Jahres ist nun der zweite Aufruf gestartet. Bis 3. November 2024 können Projektideen eingereicht werden.

»Die ersten Projekte des Teilhabefonds haben bereits eindrucksvoll gezeigt, welches Potenzial in den Ideen und dem Engagement der Menschen vor Ort steckt«, resümiert Heiko Jahn, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz. »Sie machen deutlich, wie vielfältig und bereichernd die Projekte für die Region sind und wie sehr der Teilhabefonds dabei hilft, die Lausitz gemeinsam und nachhaltig zu gestalten. Ich freue mich auf alle neuen Projekte.«

 

Das unterstützt der Teilhabefonds

Der Teilhabefonds ermöglicht eine unkomplizierte Förderung von Projekten und gibt den Lausitzern die Möglichkeit, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten – sei es im Alltag, kulturell, im Sport, im Jugendclub oder in ihrer Gemeinde. Ob Infotage, Schulausflüge, Honorare oder Mietkosten für Räume und Equipment bei Veranstaltungen – eine breite Palette von Maßnahmen kann unterstützt werden. Gut vier Millionen Euro stehen dafür bis Ende 2027 zur Verfügung, jeweils eine Million pro Aufruf. Pro Projekt können maximal bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent.

 

Wer kann Projekte einreichen?

Der Wettbewerb richtet sich an die Mitte der Gesellschaft, darunter insbesondere Vereine, Verbände, Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen, Kammern, Stiftungen und soziale Träger. Dabei gliedert sich der Wettbewerb in zwei Kategorien: Kinder und Jugendliche sowie Zivilgesellschaft. Über die Auswahl der Gewinnerprojekte entscheidet eine Jury, welche aus Vertretern der beteiligten Landkreise und Kommunen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der Landesregierung, Kinder- und Jugendorganisationen sowie der Kammern und weiterer relevanter Akteure besteht.

 

Diese Voraussetzungen gelten für die Projekte

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So sind die Projekte in den vom Kohleausstieg betroffenen Gebieten in der brandenburgischen Lausitz realisiert werden.

Die Umsetzung der Projektidee darf erst nach schriftlicher Bekanntgabe der finanziellen Unterstützung realisiert werden, muss im Jahr 2025 beginnen und bis spätestens 31. Dezember 2025 vollständig abgerechnet sein. Dabei dürfen investive Maßnahmen ein Viertel der Gesamtsumme nicht überschreiten.

 

Die Teilnahmebedingungen sind unter www.wirtschaftsregion-lausitz.de/teilhabefonds zu finden. Dort ist auch die Anmeldung für Projektideen über das Online-Formular bis 3. November möglich.


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