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Matthias Stark/kun

Widerspruch ist angesagt

Radeberg. Im Radeberger Stadtrat wurde das Bürgerbegehren zur Aufhebung der Stadtratsbeschlüsse zu zwei Gewerbegebieten als unzulässig abgewiesen.

Im Radeberger Stadtrat wurde mit zwei Beschlussvorlagen das Bürgerbegehren zur Aufhebung eines Stadtratsbeschlusses zu zwei Gewerbegebieten mehrheitlich abgelehnt.

Im Radeberger Stadtrat wurde mit zwei Beschlussvorlagen das Bürgerbegehren zur Aufhebung eines Stadtratsbeschlusses zu zwei Gewerbegebieten mehrheitlich abgelehnt.

Bild: Matthias Stark

In einer Sondersitzung des Radeberger Stadtrates sollte am Mittwoch vergangener Woche über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Aufhebung zweier Stadtratsbeschlüsse abgestimmt werden. Zuvor stellte Vera Winkler von der Bürgerinitiative, die dieses Bürgerbegehren auf den Weg gebracht hatte, in der Einwohnerfragestunde mehrere konkrete Fragen an den Oberbürgermeister Frank Höhme.

Darunter die, warum sich der OB nicht an sein am 30. April abgegebenes Versprechen gehalten habe, die Bürgerinitiative über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten. Zu keinem Zeitpunkt habe die BI offizielle Informationen erhalten. In seiner Antwort verwies Frank Höhme auf das Ratsinformationssystem und die Presse, wo umfassend informiert worden wäre. Die BI hätte sich jedoch einen anderen Umgang miteinander gewünscht.

 

Vorgeblich formelle Fehler

Im Stadtrat standen zwei Beschlussvorlagen zur Abstimmung, die das Bürgerbegehren als unzulässig erklären. Die Begründung dafür liefert ein Rechtsgutachten des Fachanwaltes für Verwaltungsrecht, Torsten Dossmann. Darin heißt es, dass das Bürgerbegehren nicht den inhaltlichen Anforderungen an einen Kostendeckungsvorschlag genügt, mit dem Bürgerbegehren ein gesetzwidriges Ziel verfolgt wird, weil die Frage der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan nicht einem Bürgerentscheid unterworfen werden kann und der zur Abstimmung gestellte Entscheidungsvorschlag nicht hinreichend bestimmt ist.

Trotz des mehrmaligen Versuches seitens der Stadträte von Grünen/SPD und Freien Wählern, eine zweite Rechtsauffassung einzuholen oder zuzulassen, verwies der OB darauf, dass die Geschäftsordnung das nicht vorsieht. Das Bürgerbegehren wurde von den Stadträten in namentlicher Abstimmung mit elf Ja-, acht Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgewiesen.

 

Die Bürgerinitiative gibt nicht auf

In einer Stellungnahme teilt die BI mit: »Am heutigen Tag hat niemand gesiegt, aber die Demokratie verloren. Das Verfahren ist noch nicht zu Ende. Wir haben heute ein schlechtes Beispiel einer demokratischen Entscheidungsfindung erlebt, die durch eine einzige rechtliche Stellungnahme eines Anwalts bestimmt worden ist. Eine andere Rechtsauffassung wollte die Mehrheit des Stadtrats nicht zur Kenntnis nehmen. Trotz entsprechender Anträge einzelner Stadträte sowie der Initiatoren der Bürgerbegehren wurde eine Anhörung der Vertrauenspersonen nicht zugelassen. Anträge auf Rederecht für den Rechtsbeistand der Vertrauenspersonen wurden abgelehnt. Einzelne Stadträte haben sogar abgelehnt, die bei der Stadt vorliegende juristische Stellungnahme der Bürgerinitiative zu den Beschlussvorlagen zur Kenntnis zu nehmen.

Den Stadträten selbst wurden die Texte der Bürgerbegehren, trotz Anmahnung seitens der Bürgerinitiative am 29. Mai, erst am 17. Juni durch die Stadt übermittelt. Damit war eine Prüfung der rechtlichen Begründung der Beschlussvorlage durch die Stadträte gar nicht sichergestellt.

Ungeachtet der unzureichenden Informationslage haben die Stadträte der Fraktionen der CDU und Wir für Radeberg namentlich für die Unzulässigkeit der Bürgerbegehren gestimmt. Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat darüber hinaus in der Sitzung gefordert, dass keine Diskussion über die Zulassung der Bürgerbegehren geführt wird. Die logische Konsequenz aus dieser Entscheidungsfindung ist, dass die Bürgerinitiative in Widerspruch geht.«

Auf den Gesichtern von Mitgliedern der Bürgerinitiative ist am Ende abzulesen, dass die Gefühle zwischen Wut und Enttäuschung pendeln.


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